Ihr Rechtsanwalt in Frankfurt Höchst

Meine Mandanten profitieren von einer effizienten und kundenfreundlichen Bearbeitung ihrer Angelegenheiten. Das bedeutet für Sie konkret, dass Ihr Mandat von Anfang bis Ende von demselben Rechtsanwalt bearbeitet wird und dass dieser Rechtsanwalt für Sie erreichbar ist. 

Diese Ansprüche stelle ich an meine Arbeit:

Vertrauen.
Ehrlichkeit und Offenheit sorgen für eine vertrauensvolle Basis. Ich als Rechtsanwalt sage von Anfang an, wie ich Ihre Chancen einschätze, welche Risiken abzuwägen sind und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Ich prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung voraussichtlich für die Kosten eintrittspflichtig ist.

Beratung.
Ich bearbeite nur die Fälle, für die ich die nötige fachliche Qualifikation besitze. Daher ist es für mich selbstverständlich, Mandate auch abzulehnen. Nur so kann ich sicherstellen, die Erwartungen meiner Mandanten an die Qualität meiner Beratungsleistungen zu erfüllen.

Gut zu wissen: Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen eines ersten unverbindlichen telefonischen Erstgespräches weiter. Rufen Sie mich einfach an!

Erfolg.
Ich will mit Ihnen zusammen den Erfolg. Daher bin ich nur zufrieden, wenn Sie es auch sind. Durch Erfahrung, Kompetenz und vollen Einsatz sind die Grundlagen gesetzt, um für Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgreich zu sein.

RECHTSANWALT

MATTHIAS KOCH
Rechtsanwalt Frankfurt

RECHTSGEBIETE – MEINE SCHWERPUNKTE

Wir befassen uns sowohl mit dem Mieterschutz als auch mit der Wahrung der Rechte der Vermieter.

Im Mietrecht beschäftigen wir uns daher regelmäßig mit folgen streitrelevanten Themen:


  • Müssen Sie Schönheitsreparaturen leisten?
  • Ihre Wohnung weist Mängel auf. Steht Ihnen ein Recht auf Mietminderung zu? Wenn ja, wie hoch ist die Minderung?
  • Sie haben eine Mieterhöhung erhalten. Ist diese rechtens?
  • Mein Mietverhältnis ist beendet, wie erhalte ich meine Kaution zurück?

  • Sie als Vermieter möchten die Miete erhöhen, sind sich aber bei der richtigen Vorgehensweise unsicher.
  • Sie als Vermieter haben die Miete erhöht, Ihr Mieter weigert sich aber den Erhöhungsbetrag zu zahlen.
  • Ihr Mieter zahlt die Miete nicht, oder leistet diese nicht in voller Höhe. Was können Sie tun?
  • Sie als Vermieter möchten Ihrem Mieter kündigen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Vertragsrecht – übliche Fallgestaltungen in unserer Kanzlei


Im Bereich des Vertragsrechts beschäftigen wir uns vorwiegend mit Kaufvertrag, Werk- und Dienstvertrag.

Hierbei gehöhren die rechtlichen Problemstellungen "Rund um den Kaufvertrag" zum Kanzleialltag.

Häufig wird der Kaufpreis nicht gezahlt oder die Kaufsache nicht übereignet. Auch streiten Kaufvertragsparteien über Mängel- und Gewährleistungsansprüche, Minderung sowie Schadensersatz.

Sie möchten klagen und kommen selbst nicht weiter; Sie sind verklagt worden – was nun?

Wir bieten unseren Mandanten die konsequente Vertretung ihrer Interessen oder schützen unsere Mandanten vor ungerechtfertigten Forderungen, sollten diese diesbezüglich in Streitigkeiten verwickelt sein.

Im Bereich des Autokaufrechts beherrschen u.a. folgende Rechtsfragen unseren Kanzleialltag:
  • Bestehen Gewährleistungsansprüche?
  • Können Sie das Auto zurückgeben und erhalten Sie Ihren Kaufpreis zurück?
  • Was können Sie tun, wenn das Auto einen Unfall hatte und der Verkäufer Ihnen dies nicht mitgeteilt hat?
  • Was können Sie tun, wenn der Kilometerstand auf dem Tacho nicht stimmt?

Im Bereich der Verkehrsunfallregulierung setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner respektive dessen Haftpflichtversicherung durch.

Sie haben Fragen? Ich beraten Sie gerne.

KOSTEN

Ich überrasche Sie nicht mit meiner Anwaltsrechnung, sondern kläre Sie im Vorhinein darüber auf,
was es kostet, wenn ich als Rechtsanwalt für Sie tätig bin. Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können und was für Kosten auf Sie zukommen.

Tel. 069 300 389 08 0

Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.

Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf von Privatpersonen für ein Beratungsgespräch eine Gebühr von maximal 190,00 € netto / 226,10 € brutto verlangt werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind in der Regel niedriger, hängen jedoch vom Umfang der Beratung ab. Grundsätzlich beginnen bei uns die Kosten für eine Erstberatung bei 84,03 € netto / brutto 100,00 €. Je umfassender der Beratungsaufwand, umso mehr nähern sich diese Kosten der zulässigen Gebührengrenze an. Die konkreten Kosten besprechen wir gerne mit Ihnen vorab.
Das RVG ist ein besonderes Gesetz, welches die anwaltliche Vergütung regelt. Dieses Gesetz legt der Berechnung des Honorars regelmäßig den sogenannten Gegenstandswert zugrunde, von dem das konkrete Honorar abgeleitet wird. Der Gegenstandswert bemisst sich z.B. nach
der Forderungshöhe, dem Nachlasswert oder der Schadenshöhe.

Rechtschutzversicherungen übernehmen Anwaltsgebühren im Rahmen des RVG. In diesen Fällen rechnen wir nach dem RVG ab. Außerdem rechnen wir immer dann nach dem RVG ab, falls wir keine abweichenden Vereinbarungen mit unseren Mandanten getroffen haben.
Über weitere Einzelheiten zur Abrechnung nach dem RVG können Sie sich in der unten zum Download bereitstehenden Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) informieren.

Auf Ihren Wunsch bieten wir Ihnen in geeigneten Rechtsangelegenheiten aber selbstverständlich auch eine auf Ihren persönlichen Rechtsfall speziell zugeschnittene Honorarvereinbarung an.

Modell 1: Vergütung auf Zeitbasis
Unsere Honorare auf Zeitbasis liegen zwischen 150,00 € und 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde, je nachdem wie aufwendig und schwierig die Angelegenheit ist.

Modell 2: Pauschalgebühr
Wenn wir den zu erwartenden Aufwand und die übrigen Umstände gut einschätzen können, befreien wir den Mandanten von dem Risiko einer vorher nicht exakt feststehenden Honorarhöhe durch Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Das Risiko, ein nicht kostendeckendes Honorar vereinbart zu haben, liegt im Falle der Pauschalvergütung bei der Partnerschaft.

In jedem Fall gilt: Keine Kosten ohne Hinweis.