Ihr Rechtsanwalt in Frankfurt Höchst
Meine Mandanten profitieren von einer effizienten und kundenfreundlichen Bearbeitung ihrer Angelegenheiten. Das bedeutet für Sie konkret, dass Ihr Mandat von Anfang bis Ende von demselben Rechtsanwalt bearbeitet wird und dass dieser Rechtsanwalt für Sie erreichbar ist.
Diese Ansprüche stelle ich an meine Arbeit:
Vertrauen.
Ehrlichkeit und Offenheit sorgen für eine vertrauensvolle Basis. Ich als Rechtsanwalt sage von Anfang an, wie ich Ihre Chancen einschätze, welche Risiken abzuwägen sind und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Ich prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung voraussichtlich für die Kosten eintrittspflichtig ist.
Beratung.
Ich bearbeite nur die Fälle, für die ich die nötige fachliche Qualifikation besitze. Daher ist es für mich selbstverständlich, Mandate auch abzulehnen. Nur so kann ich sicherstellen, die Erwartungen meiner Mandanten an die Qualität meiner Beratungsleistungen zu erfüllen.
Gut zu wissen: Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen eines ersten unverbindlichen telefonischen Erstgespräches weiter. Rufen Sie mich einfach an!
Erfolg.
Ich will mit Ihnen zusammen den Erfolg. Daher bin ich nur zufrieden, wenn Sie es auch sind. Durch Erfahrung, Kompetenz und vollen Einsatz sind die Grundlagen gesetzt, um für Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgreich zu sein.
RECHTSANWALT
RECHTSGEBIETE – MEINE SCHWERPUNKTE
KOSTEN
Ich überrasche Sie nicht mit meiner Anwaltsrechnung, sondern kläre Sie im Vorhinein darüber auf,
was es kostet, wenn ich als Rechtsanwalt für Sie tätig bin. Lassen Sie uns am Telefon besprechen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen können und was für Kosten auf Sie zukommen.
Tel. 069 300 389 08 0
Ihr Anruf ist kostenlos – es fallen lediglich die üblichen Telefongebühren an.
Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf von Privatpersonen für ein Beratungsgespräch eine Gebühr von maximal 190,00 € netto / 226,10 € brutto verlangt werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind in der Regel niedriger, hängen jedoch vom Umfang der Beratung ab. Grundsätzlich beginnen bei uns die Kosten für eine Erstberatung bei 84,03 € netto / brutto 100,00 €. Je umfassender der Beratungsaufwand, umso mehr nähern sich diese Kosten der zulässigen Gebührengrenze an. Die konkreten Kosten besprechen wir gerne mit Ihnen vorab.
der Forderungshöhe, dem Nachlasswert oder der Schadenshöhe.
Rechtschutzversicherungen übernehmen Anwaltsgebühren im Rahmen des RVG. In diesen Fällen rechnen wir nach dem RVG ab. Außerdem rechnen wir immer dann nach dem RVG ab, falls wir keine abweichenden Vereinbarungen mit unseren Mandanten getroffen haben.
Über weitere Einzelheiten zur Abrechnung nach dem RVG können Sie sich in der unten zum Download bereitstehenden Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) informieren.
Modell 1: Vergütung auf Zeitbasis
Unsere Honorare auf Zeitbasis liegen zwischen 150,00 € und 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde, je nachdem wie aufwendig und schwierig die Angelegenheit ist.
Modell 2: Pauschalgebühr
Wenn wir den zu erwartenden Aufwand und die übrigen Umstände gut einschätzen können, befreien wir den Mandanten von dem Risiko einer vorher nicht exakt feststehenden Honorarhöhe durch Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Das Risiko, ein nicht kostendeckendes Honorar vereinbart zu haben, liegt im Falle der Pauschalvergütung bei der Partnerschaft.
In jedem Fall gilt: Keine Kosten ohne Hinweis.